Teilnahmebedingungen

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen werden veröffentlicht und gelten als rechtliche Grundlage des Wettbewerbs und als Regelwerk für alle Beteiligten. Zur Verbesserung der Lesbarkeit wird folgend ausschließlich die männliche Form verwendet. Diese impliziert aber immer auch die weibliche und diverse Form.

 

Präambel
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt und die Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH loben im Jahr 2022 „BESTFORM 2023“ aus, einen landesweiten Wettbewerb für die Vernetzung der Kreativwirtschaft mit anderen Wirtschaftszweigen, der den Mehrwert von kreativen Leistungen für Sachsen-Anhalt aufzeigen soll.

 
1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer. Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Bedingungen werden nur wirksam, wenn sie der Veranstalter ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat.


2 Teilnahmebedingungen

2.1 Die Teilnahme am Wettbewerb steht allen im Land Sachsen-Anhalt offen, die durch kreative Leistungen wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Mehrwert schaffen. Die Teilnehmer müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben.


2.2 Die Bewerbung zum Wettbewerb kann online im Internet vorgenommen werden: www.bestform-sachsen-anhalt.de, per E-Mail: bestform@kreativ-sachsen-anhalt.de oder über den Postweg: Investitions- und Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Kennwort BESTFORM 2023, Am Alten Theater 6, 39104 Magdeburg.

Für die Juryauswahl werden erklärende Filme (in Ergänzung zum Text) eingereicht. In den Filmen sollen kurz die Teilnehmer vorgestellt sowie der Wettbewerbsbeitrag verständlich erklärt werden.

(vgl. 2.6.c).

 

2.3 Die Teilnehmer können mehrere Beiträge anmelden. Für jeden Beitrag muss ein eigener Bewerbungsbogen ausgefüllt werden.

 

2.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten sowie das angeforderte Film-, Bild- und Textmaterial einzureichen. Alle Aufnahmen und Texte müssen in deutscher Sprache verfasst werden.

 

2.5 Eingereicht werden können:

  • neue, noch nicht realisierte Ideen und Konzepte (außer Sonderkategorie)
  • Produkte und Dienstleistungen, deren Markteintritt zum Zeitpunkt der Einreichung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
  • bereits vorhandene Projekte, die die Belebung urbaner Zentren (mind. 20.000 Einwohnerzahl) forcieren

 

Alle Beiträge müssen von einer kreativen Leistung im Sinne oder für der 11 Teilmärkte (vgl. www.kreativ-sachsen-anhalt/maerkte) geprägt sein. Diese kann für sich stehen oder Teil einer interdisziplinären Zusammenarbeit sein. Es muss deutlich werden, dass ein wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Mehrwert durch die kreative Leistung generiert wird.

Der Beitrag soll sich auf die unter 4.2 b aufgeführten Bewertungskriterien beziehen.

 

2.6 a) Nur frist- und formgerecht angemeldete Bewerbungen nehmen am Wettbewerbsverfahren teil. Die postalischen Bewerbungsunterlagen sind spätestens zum 03. März 2023 (bis 12 Uhr, mittags, IMG Eingangsstempel) oder online (bis 12 Uhr, mittags) einzureichen. Es gelten die auf der Internetseite www.bestform-sachsen-anhalt.de zum Wettbewerb „BESTFORM 2023“ genannten Fristen.

 

b) Für Form und Status der Einreichungen gilt:

Der Umfang des Beitrages sollte eine A4-Seite ohne Bild- und Fotomaterial und exklusive Bewerbungsbögen nicht überschreiten.

 

c) Anforderungen Einreichungs-Film:

Der digitale Wettbewerbsbeitrag ist im mp4-Format als Anlage hochzuladen bzw. zuzustellen. Bitte beschriften Sie die Datei nach Möglichkeit wie folgt: Name-des-Bewerbers_Projektname.mp4.

Die Wettbewerbsbeiträge dürfen eine Gesamtlänge von 2 Minuten nicht überschreiten.

Die Rechte bleiben beim Urheber. Bitte nutzen Sie ausschließlich rechtefreie Musik.

Hinweis: Bewertet wird nicht die professionelle Qualität des Filmbeitrages, sondern inhaltliche Aspekte des Wettbewerbsbeitrages. Ein einfaches Handyvideo genügt.


3 Teilnahmegebühr

Für die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren werden keine Gebühren erhoben.


4 Wettbewerbsverfahren

4.1 Nach dem Ende der Anmeldefrist prüft der Veranstalter alle Anmeldungen auf Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen und auf Vollständigkeit. Sollten während des Verfahrens zusätzliche Informationen benötigt werden, wird der Veranstalter diese bei den Teilnehmern anfordern. Falls nachgeforderte Informationen nicht in einer vom Veranstalter vorgegebenen Frist gegeben werden können, kann diese zur Nicht-Berücksichtigung des Teilnehmerbeitrages im Wettbewerb führen.

 

4.2

a) Die Mitglieder der Jury werden vom Veranstalter festgelegt und auf der Internetseite zum Wettbewerb „BESTFORM  2023“ bekanntgegeben.

b) Die Jury bewertet die Qualität und trifft aus allen Einreichungen eine Prämierung anhand der folgenden Kriterien-Matrix:

 

Qualität der Idee:

Bewertet werden die kreative – gestalterische, ästhetische, schöpferische – Qualität sowie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Relevanz:

 

I. Innovationsgrad und Nutzen (40 %):

Sind die Idee, das Projekt, die Dienstleistung oder das Produkt neu und anders für die Branche? Was ist am Beitrag kreativ und originell? Wer hat einen Nutzen vom Projekt und worin besteht dieser?

 

II. Wirtschaftliches Potenzial Wertschöpfung und Vernetzung (30 %):

Hat das Projekt das Potenzial, sich am Markt zu etablieren? Wie kann dieses Potential begründet werden? Konnten oder können damit neue Marktsegmente erschlossen werden?

Bewertet wird, wie die kreative Leistung einen Eingang in Segmente anderer Branchen findet oder voraussichtlich finden wird.Wie beeinflusst die Idee/das Produkt/das Projekt als kreative Leistung die Gesellschaft? Konnte oder kann damit Wertschöpfung generiert werden?

 

III. Nachhaltigkeit (30 %):

In welchen Aspekten ist das Projekt nachhaltig – zum Beispiel: ökologisch, ökonomisch, kulturell und/oder sozial verträglich?

 

 

Für die Sonderkategorie mittendrin – Städte in BESTFORM gelten diese Kriterien/Gewichtung:

 

Die Sonderkategorie zielt auf eineBelebung der Innenstädte, Stärkung der Netzwerk-Arbeit in der Kreativszene und die Beförderung von Matching verschiedener Teilmärkte.

Die gesuchten BESTFORM - Orte (kreative Räume) sollen als stabilisierende Brückenbauer in städtischen Zentren und Stadtteilzentren wirken. Mit ihren kreativen Lösungen für die Herausforderungen der Zeit sind sie wichtige und wertvolle Impulsgeber für die Stadtentwicklung.

 

Bewerben können sich beispielsweise Galerien, Veranstaltungs- und Musikagenturen, Buchläden, Pop-up Stores oder Coworking Spaces, die Kreativorte geschaffen haben und entsprechende Infrastruktur anbieten und damit nach außen in die Städte hineinwirken. Auch Gastronomen, die in ihrem Lokal ein kuratiertes Veranstaltungsprogramm anbieten, können sich bewerben.


Voraussetzungen für die Bewerbung – der kreative Raum:

… befindet sich in Sachsen-Anhalt.

… befindet sich in einer Innenstadt, einem Zentrum (mind. 20.000 Einwohner).

… bietet eine Infrastruktur, die als Basis kultur- und kreativwirtschaftlichen Schaffens dienen
     kann.

… leistet einen Beitrag zur (Wieder-)Belebung der Ortszentren/Stadtteilzentren.

… ist grundsätzlich offen zugänglich. Es ist zulässig, wenn die Notwendigkeit einer
     Mitgliedschaft besteht, wenn diese jedem offensteht.

… kann feststehend oder temporär oder mobil sein (insofern dies zum Konzept gehört).

…besteht bereits.

 

Bewertungskriterien/ -schwerpunkte:

 

  1. Inwieweit leistet der kreative Raum einen Beitrag zur (Wieder-)Belebung der Ortszentren? (50 %)
  1. Inwieweit findet eine teilmarktübergreifende Zusammenarbeit oder Zusammenarbeit mit anderen Wirtschaftsbranchen statt?Ist er ein Impulsgeber für lokale Wirtschafts-/UnternehmerInnen sowie Selbständige?In welcher Form bietet er Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft eine Infrastruktur?(40%)
  1. Bietet der kreative (Frei-)Raum Möglichkeiten für Kreativität und erreicht damit die Öffentlichkeit? (10 %)

 

 

4.3 Die Jurierung erfolgt in diesen Schritten:

a) Die für die Jurierung zugelassenen Teilnehmer werden vom Veranstalter über das Ergebnis der Vorprüfung unterrichtet.

b) Es werden nach der Vorauswahl die nominierten Teilnehmer durch die Jury ermittelt.

c) Die Preisträger erhalten die Auszeichnung „BESTFORM /// MEHR /// WERT /// AWARD für kreative Ideen 2023“ sowie das Recht, damit zu werben und das entsprechende Logo zu verwenden.

d) Die Teilnehmer, deren Beiträge durch die Jury nicht für die weitere Teilnahme am Wettbewerbsverfahren zugelassen werden, werden darüber schriftlich durch den Veranstalter in Kenntnis gesetzt.

 

4.4 Die Jurysitzungen sind nicht öffentlich.

 

4.5 Die Entscheidung der Jury entzieht sich der gerichtlichen Nachprüfbarkeit. Insoweit wird jeder Rechtsweg ausgeschlossen.

 


Transport, Einlagerung und Versicherung, Präsentation der ausgezeichneten Beiträge

5.1 Für die Anlieferung und Abholung der Wettbewerbsbeiträge, die in die Endrunde gelangen und zur Jurierung zugelassen sind (vgl. 4.3) sind die Teilnehmer verantwortlich. Sie organisieren den Transport als auch ggf. für die Einlagerung. Ort und Zeitraum für Anlieferung und Abholung werden durch den Veranstalter festgelegt und dem Teilnehmer mitgeteilt. Wird eine Rücksendung auf dem Postweg vereinbart, so muss der Teilnehmer eine wiederverwendbare Transportverpackung benutzen. Der Versand erfolgt in diesem Fall unfrei durch den Veranstalter.

 

5.2 Alle Beiträge reisen auf Gefahr des Teilnehmers. Der Veranstalter bietet keine Versicherung der Beiträge an. Wird vom Teilnehmer eine Versicherung gewünscht, so muss er diese selbst abschließen (vgl. auch 7, Absatz 1).


5.3 Die Wettbewerbsbeiträge müssen in einer für die Begutachtung durch die Jury geeigneten Form ausgeliefert werden (z. B. fertig montiert). Bei Produkten, die in Einzelteilen angeliefert werden, muss die Montage vor Ort durch den Teilnehmer oder durch eine von ihm beauftragte Person erfolgen. Gleiches gilt für die Demontage bei Abholung. Bei besonders sperrigen Gütern ist eine gesonderte Absprache zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer zu treffen.

 


6 Preisverleihung

6.1 Die Ehrung der Preisträger und die Auszeichnung „BESTFORM /// MEHR /// WERT /// AWARD für kreative Ideen 2023“ erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung. Ort und Zeitpunkt werden vom Veranstalter festgelegt und den Teilnehmern mitgeteilt.

 

6.2 Den Nominierten und Preisträgern werden Preisgelder (Preisträger), Urkunden und Logos zum Eigengebrauch in digitaler Fassung zur Verfügung gestellt. Mit dem Logo darf nur für den tatsächlich ausgezeichneten Beitrag geworben werden.

 

6.3 Die Preisträger sowie alle durch die Jury Nominierten werden online auf der Internetseite zu „BESTFORM 2023“ sowie in den sozialen Netzwerken der Kreativwirtschaft Sachsen-Anhalt (Facebook, Twitter, Instagram) aufgeführt. Sie werden in die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Wettbewerbs aufgenommen.

 

6.4 Über die Gestaltung und Art der Präsentation entscheidet der Veranstalter. Eine Abstimmung insbesondere Sperrfristen erfolgt mit dem Teilnehmer (s. Teilnahmebogen).

 


7 Haftung

7.1 Der Veranstalter haftet für die Beschädigung oder Verlust eines Wettbewerbsbeitrags nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dem Teilnehmer wird der Abschluss einer Transport- und Ausstellungsversicherung empfohlen, um sich gegen etwaige Beschädigung, Verlust oder Diebstahl beim Transport, der Einlagerung, Jurierung und ggf. Präsentation in einer öffentlichen Schau abzusichern.

 

7.2 Der Veranstalter haftet nicht, wenn Rechter Dritter durch den Teilnehmer oder seinen Wettbewerbsbeitrag verletzt werden, und übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die eingereichten Beiträge keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

7.3 Mit ihrer Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen bzw. der entsprechenden Zustimmung in der digitalen Version erklären die Wettbewerbsteilnehmer, dass sie bei der Herstellung des Wettbewerbsbeitrages kein geistiges Eigentum Dritter unerlaubt verwendet oder als eigenes ausgegeben haben. Für die Verwendung von Bild-, Text- oder anderen Materialien und Informationen von Dritten liegen den Bewerbern schriftliche Einverständniserklärungen des Urhebers/Rechte-Inhabers oder der Mitentwickler vor. Insoweit stellen die Bewerber den Veranstalter anlässlich der eingeräumten Nutzungsrechte am Wettbewerbsbeitrag,für den Fall, dass Dritte die Verletzung ihrer Rechte geltend machen, von jeglicher Haftung frei.

 


8 Schutzrechte

8.1 Für alle Nutzungsarten im Zusammenhang mit „BESTFORM 2023“ (Veröffentlichung im Internet, in Druckwerken, auf Datenträger usw.) sowie die Kommunikations-Elemente, die auf den Wettbewerb und die Beiträge bezogen sind, gilt: Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter für alle im Wettbewerbsverfahren zur Verfügung gestellten Daten und Angaben zum Teilnehmer und zum Wettbewerbsbeitrag (z. B. Texte, Bilder, Nachweise, Zertifikate) das unentgeltliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein, auch teilweise oder in Auszügen.
Bedarf es – z. B. aufgrund von Patent- und Schutzrechten – einer Ausnahmeregelung, ganz oder teilweise, erfolgt die Dokumentation mit der Zustimmung im Online-Anmeldeverfahren bzw. postalisch schriftlich mit der Original-Unterschrift des Einreichers.

 

8.2 Der Veranstalter ist berechtigt, die zur Verfügung gestellten Angaben und Materialien auf Anfrage der Presse und vergleichbaren Organen zur Verfügung zu stellen – zum Zweck der Berichterstattung über den Wettbewerb „BESTFORM 2023“ und die ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträge.

 

8.3 Der Veranstalter erhebt und nutzt personenbezogene Daten der Teilnehmer im Rahmen des berechtigten Interesses der Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs. Folgende Angaben werden dabei verarbeitet: Name und Anschrift des Teilnehmers, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Teilnehmers, Name und Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Wirtschaftspartners – falls vorhanden. Die Daten werden gelöscht, sobald der Zweck ihrer Verarbeitung entfällt oder die Teilnehmer deren Löschung fordern. Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. Auf schriftliche oder in Textform mitgeteilten Anforderung hin, können die Teilnehmer vom Veranstalter jederzeit kostenfrei Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und die Datennutzung widerrufen bzw. einschränken lassen. Empfänger der im Rahmen des Wettbewerbs bereitgestellten personenbezogenen Daten ist ausschließlich der Veranstalter.

 

 

9 Ausschluss vom Wettbewerbsverfahren, Aberkennung des Preises

Alle durch den Teilnehmer gemachten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Der Veranstalter kann Teilnehmer, die nachweislich falsche Angaben gemacht haben, vom Wettbewerbsverfahren ausschließen. Bei Verdacht auf falsche Angaben kann der Veranstalter vom Teilnehmer einen Nachweis einfordern, der diesen entlastet. Wird erst nach der Preisverleihung bekannt, dass zu einem prämierten Beitrag falsche Angaben gemacht worden sind, kann der Veranstalter den Preis aberkennen.

 


10 Schlussbestimmungen

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Magdeburg, das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet ausschließlich Anwendung. Für die Beteiligten am Wettbewerb wird der Rechtsweg ausgeschlossen.

 

10.2 Sollten einzelne Teile dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bedingungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bedingung wird in diesem Fall durch eine wirksame oder durchführbare Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck des wirtschaftlich Gewollten gleich oder möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.